„Gefährlicher Blindflug!“

Foto: Tobias Koch
Nina Warken MdB besorgt über Krankenhausreform der Ampel: „Gefährlicher Blindflug!“ Bundestag beschließt gegen die Stimmen der Union Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Am Donnerstag, 17. Oktober, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete für Odenwald-Tauber, Nina Warken:
Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird.
Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Uns als Opposition hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Union nicht zustimmen.
Wir brauchen eine sinnvolle und an den Bedarfen vor Ort orientierte Krankenhausstrukturreform, die die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessert, statt sie zu gefährden. Für die in Wertheim geplante Nachnutzung und für die Sicherung der Klinikstandorte in der Region ist dieses Gesetz jedenfalls keine Hilfe, denn die jetzt von den Ampel-Fraktionen beschlossene Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten. Bis dahin drohen weitere Insolvenzen. Im gesamten Bundesland rechnen im Jahr 2024 85 Prozent aller Kliniken mit einem Defizit. Insgesamt wird der Fehlbetrag nur in diesem Jahr mit rund 900 Millionen Euro prognostiziert.
Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.
Bei der Finanzierung macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen.
Presseartiekl:
Rhein-Neckar-Zeitung, 21.10.2024