Jetzt ist keine Zeit für Parteipolitik
Foto: CDU Deutschland
Bundestagsabgeordnete Nina Warken sieht aufgrund des Kliniksterbens die Versorgung im ländlichen Raum in Gefahr.
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Baden-Württemberg ist dramatisch. Nach einem Defizit von insgesamt 670 Mio. Euro im Jahr 2023 wird auch für 2024 ein erneutes Rekorddefizit von ca. 900 Mio. Euro erwartet. Insgesamt ist damit allein in den vergangenen zwei Jahren eine Lücke von über 1,5 Mrd. Euro entstanden. Eine Lücke, die viele Kliniken nicht mehr schließen können. Bereits drei Krankenhäuser in Baden-Württemberg, darunter auch die Wertheimer Rotkreuzklinik, sind insolvent.
„Das befürchtete Kliniksterben ist bereits bittere Realität. Es ist sehr bedauerlich, dass es auch in Wertheim so gekommen ist,“ sagt die Bundestagsabgeordnete Nina Warken und fügt hinzu: „Nach den jüngsten Meldungen über die Klinikschließung gilt es nun, den Prozess weiter zu begleiten und Lösungen zu finden, die die Versorgung der Menschen im Blick haben und wirtschaftlich darstellbar sind.“
Gleichzeitig mahnt die Bundestagsabgeordnete: „Jetzt ist nicht die richtige Zeit für parteipolitische Spielchen. In der aktuellen Situation ist es doch mehr als erstaunlich, dass sich die SPD in Sachen Krankenhaus meldet, trägt Lauterbach mit seiner verspäteten und unabgestimmten Klinikreform nicht gerade zur Verbesserung der Situation bei – im Gegenteil.“
Warken führt weiter aus: „Klar ist, wir brauchen dringend eine Krankenhausreform. An dem ‚ob‘ besteht keinerlei Zweifel.“ Doch beim „wie“ herrscht große Uneinigkeit. „Die erhebliche Kritik nahezu aller relevanten Akteure im Gesundheitswesen – von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte bis hin zu den Ländern – zeigt, dass der Bundesgesundheitsminister im Alleingang jegliche konstruktiven Verbesserungsvorschläge im bisherigen Gesetzgebungsverfahren an sich hat abprallen lassen und zu keinerlei Einlenken oder Kompromiss fähig zu sein scheint. Das ist gerade bei diesem elementar wichtigen Gesetzgebungsverfahren, das eine über viele Jahre wirkende Krankenhausreform mit dem Ziel einer gesicherten Patientenversorgung zum Gegenstand hat, fatal, gerade auch für die stationäre Versorgung im ländlichen Raum“, berichtet Warken.
So findet sich im Kabinettsbeschluss keine der von allen Ländern in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf erhobenen wesentlichen Forderungen wieder. Einige Länder, darunter der Freistaat Bayern und Baden-Württemberg, haben bereits Verfassungsklage angedroht. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung denken laut über mögliche Klagen nach. So droht das Scheitern dieser unstrittig notwendigen Reform – auch wegen des engen Zeitfensters bis zum Ende dieser Wahlperiode.
„In dieser Situation wäre ein Vorschaltgesetz wichtig, um so schnell wirkende, vor allem finanzielle Stützmaßnahmen für unsere vor einer Insolvenzwelle stehenden Krankenhäuser auf den Weg zu bringen,“ fordert Warken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im September 2023 genau das in einem Antrag „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“ im Deutschen Bundestag verlangt. Der Antrag wurde allerdings von der Regierungskoalition abgelehnt. Warken schließt: „Die Ampel tut kurzfristig nichts, um eine kalte Strukturbereinigung in unserer Krankenhauslandschaft wenigstens so lange zu verhindern, bis die Krankenhausreform greift.“