Denkmalschutz-Sonderprogramm startet in neue Runde

Bild: Tobias Koch
Nina Warken MdB macht auf das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV des Bundes aufmerksam.
Odenwald-Tauber/Berlin. Die heimische Bundestagsabgeordnete Nina Warken MdB macht auf das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV des Bundes aufmerksam. Für die Förderung aktueller Projekte stehen rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können über die zuständigen Landesdenkmalbehörden eingereicht werden.
Über seine Sonderprogramme hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 rund 580 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Damit konnten bundesweit mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln saniert werden. Auch aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber profitierten in der Vergangenheit beispielsweise die historische Steinmeyer-Orgel in Uiffingen oder die Laudenbacher Bergkirche von der Bundesförderung.
„Unsere historischen Kulturdenkmäler und Orgeln sind ein wichtiger Teil unserer regionalen Identität. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Bund mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm erneut konkrete Unterstützung für ihre Sanierung und ihren Erhalt bereitstellt. Gerade bei uns in der Region gibt es viele wertvolle Denkmäler, die unsere Geschichte sichtbar und erlebbar machen. Ich möchte die Verantwortlichen vor Ort ausdrücklich ermutigen, diese Fördermöglichkeit zu nutzen und sich frühzeitig an die zuständige Landesdenkmalbehörde zu wenden“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Nina Warken.
Der Bund fördert bis zu 50 Prozent der Kosten von Maßnahmen an bedeutsamen Kulturdenkmälern, die das kulturelle Erbe Deutschlands mitprägen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege. Interessant ist das Programm auch für Kirchen und Gemeinden in der Region. Gefördert werden können unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen an historischen Orgeln, die aus historischer Sicht die national bedeutsame deutsche Orgellandschaft mitprägen.
Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Länder. Interessierte Eigentümer, Kommunen, Kirchen und andere Träger von Kulturdenkmälern sollten sich daher frühzeitig an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. Dort erhalten sie Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, zum Verfahren und zu den erforderlichen Antragsunterlagen. Die zuständigen Landesdenkmalbehörden können Anträge bis zum 2. Oktober 2026 beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einreichen.