Bund fördert erneut die Sanierung kommunaler Sportstätten 

Bild: Tobias Koch

Im Rahmen der zweiten Förderrunde für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) stellt der Bund 333 Millionen Euro für deren Sanierung und Modernisierung zur Verfügung.

Odenwald-Tauber/Berlin. Viele Sportanlagen sind in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Zudem entsprechen sie oftmals nicht mehr den gängigen Anforderungen an Funktionalität und Barrierefreiheit. Dennoch sind sie wichtige Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der sozialen Integration.

Deshalb unterstützt der Bund mit der neuen Förderrunde des Bundesprogramms SKS die Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten. Für die zweite Tranche werden im Bundeshaushalt Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereitgestellt.

Bis zum 1. Februar 2027 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.

„Sportstätten sind Orte der Gemeinschaft und der Begegnung für Jung und Alt. Sie ermöglichen den Schul- und Vereinssport, fördern die sportliche Betätigung und sind unverzichtbar für das soziale Miteinander. Nach der überwältigenden Nachfrage in der ersten Ausschreibungsrunde, unterstreicht der Bund mit der zweiten, neuen Förderrunde abermals die Wichtigkeit und Relevanz des Programms und unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe“, ergänzt die lokale Bundestagsabgeordnete Nina Warken.

Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, sodass umfassende Modernisierungsmaßnahmen zugunsten der Ziele des Projektaufrufs ermöglicht und durchgeführt werden können. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.