„Die Union liefert!“

Bild: Tobias Koch

Zukunft von Musik- und Volkshochschulen gesichert – Rechtssicherheit für Lehrkräfte geschaffen

Berlin. In den vergangenen Monaten hat die CDU-Bundestagsabgeordnete für Odenwald-Tauber, Nina Warken, zahlreiche besorgte Zuschriften von Einrichtungen und besorgten Bürgern aus ihrem Wahlkreis erhalten. Anlass waren die existenzbedrohenden Auswirkungen des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ auf Musik- und Volkshochschulen, weitere Bildungseinrichtungen sowie selbständige Lehrkräfte.

Jetzt freut sich Warken, gute Nachrichten verkünden zu können: „Es ist der Unionsfraktion gelungen, bis zum 1.1.2027 mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen!“ Auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht, die am gestrigen Donnerstagabend im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. „Die drohenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen hätten zahlreiche Einrichtungen finanziell an ihre Belastungsgrenze gebracht und ihre Zukunft aufs Spiel gesetzt. Das hätte verheerende Folgen für Schulen, Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen gehabt,“ erläutert Warken die dringende Notwendigkeit der Maßnahme. Die Ampel-Regierung habe es über Jahre hinweg versäumt, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Erst mit der Union sei nun eine Übergangslösung entwickelt worden, die allen Betroffenen gerecht wird.

„Mit dieser Initiative schaffen wir Planungssicherheit und Stabilität bis zum 1.1.2027 – sowohl für Bildungseinrichtungen als auch für Lehrkräfte.

Die Union liefert damit Klarheit und Sicherheit. Das zeigt einmal mehr: Die Union ist der Stabilitätsanker in unserem Land, auf den sich die Menschen verlassen können.“

Es bleibe jedoch der Auftrag für die nächste Bundesregierung, so Warken, das Statusfeststellungsverfahren grundlegend neu zu ordnen. Dazu brauche es Rechtssicherheit, verständliche Vorgaben und eine unbürokratische Umsetzung.

Hintergrund:

Mit der sogenannten „Herrenberg-Entscheidung vom 28. Juni 2022“ hatte das Bundessozialgericht die Voraussetzungen für die Selbstständigkeit und damit die Beitragspflicht von Lehrkräften in den Sozialkassen verschärft. Viele Bildungseinrichtungen sahen sich infolge des Urteils hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesetzt und dadurch in ihrer Existenz gefährdet. Gleichzeitig beklagen Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte Rechtsunsicherheiten bei der Vertragsgestaltung mit selbstständigen Lehrkräften.