Weitere Entlastung für unsere Land- und Forstwirtschaft

Bild: Tobias Koch
Die Unionsfraktion setzt im Bundeshaushalt 2026 auf deutliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft.
Odenwald-Tauber/Berlin. In der vergangenen Woche beriet der Haushaltausschuss abschließend über den Etat des Bundesministeriums für Landwirtschaft Ernährung und Heimat. „Mit diesem Etat stärken wir unserer Landwirtschaft den Rücken. Sie verdient nicht nur unsere Anerkennung, sondern braucht konkrete Maßnahmen zur Entlastung. Damit setzt die Union ihren Einsatz für unsere Landwirtschaft fort und grenzt sich deutlich von der Vorgängerregierung ab“, so die örtliche Bundestagsabgeordnete Nina Warken.
Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion wurde so unmittelbar vor der Verabschiedung des Energie- und Stromsteuergesetzes im Bundestag durchgesetzt, dass Biomasse weiterhin als eine erneuerbare Energiequelle im Stromsteuerrecht gilt. Die drohende Streichung wäre mit einer erheblichen Mehrbelastung der Land- und Forstwirtschaft einhergegangen.
Mit der Einordnung von Biomasse als uneingeschränkt begünstigtem Energieträger wurde eine erhebliche Kostensteigerung für die Land- und Forstwirtschaft ab dem 01.01.2026 abgewendet und lediglich der EU-Mindeststeuersatz beibehalten.
„Ich bin sehr froh, dass wir diese Einigung erzielen konnten und sie eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden hat. Für die Betriebe bedeutet das neue Energie- und Stromsteuergesetz weniger Bürokratie und nach Jahren der zunehmenden Belastung endlich eine spürbare Erleichterung.“ resümiert Nina Warken.
Neben der Beibehaltung der steuerrechtlichen Begünstigungen für Biomasse zählen auch die Erhöhung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung sowie die jüngst beschlossene vollständige Agrardieselrückvergütung zu den Maßnahmen für unsere Landwirtinnen und Landwirte.